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Biometrische Passfotos

Warum brauche ich für meinen Reisepass ein neues Passbild?

Mit der Einführung des EU-Biometrie-Passes am 1. November 2005 und der computergestützten automatisierten Gesichtserkennung (Abgleich mit dem im Chip gespeicherten Passbild) werden neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt.

Damit die Computer das Passbild erkennen können, muss es bestimmte Kriterien einhalten: Schärfe, Kontrast und ein einfarbiger Hintergrund sind vorgeschrieben. Schwarzweiss-Bilder sind weiterhin erlaubt. Das Gesicht muss frontal abgebildet sein; seitliche Fotografien (Ohr zeigen, etc.) sind nicht mehr erlaubt. Die Kopfposition muss gerade (nicht geneigt oder gedreht) sein.

Für die Größe des Kopfes gelten bestimme Proportionen (siehe Schablone auf der Seite des Bundesdruckerei) Lächeln ist verboten. Auch wenn es schwerfällt: Sie müssen „mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund“ in die Kamera schauen. Zähne dürfen nicht sichtbar sein. Auch bei Brillenträgern ist es erforderlich, dass die Augen deutlich erkennbar sind. Reflexionen auf den Gläsern sind nicht zulässig.